Bildungsvertrag
Der Auszubildende schließt mit dem Ausbildungsbetrieb einen Berufsausbildungsvertrag ab. Dieser wird bei der zuständigen Handwerkskammer in die Lehrlingsrolle eingetragen und dort registriert. Die Handwerkskammer überprüft, ob der Betrieb die Voraussetzungen für die Berufsausbildung erfüllt und ein geeigneter Ausbilder vorhanden ist. Änderungen im Berufsausbildungsvertrag werden ebenfalls bei den Handwerkskammern registriert.
Lehrlingsvergütung
In der Lehre erhält der Lehrling eine sog. Lehrlingsvergütung. Sie dient dazu, dass der Lehrling ein gewisses finanzielles Polster hat. Sie dient auch dazu, Fahrkarten für die Fahrt zum Betrieb oder zur Schule zu kaufen und Lehr- und Lernmittel dafür anzuschaffen. Die Lehrlingsvergütung richtet sich nach dem Lehrjahr in dem man sich befindet. Die Lehrlingsvergütung ist auch regional unterschiedlich und richtet sich nach den Tarifverträgen des Ausbildungsbetriebes. Die tatsächliche Lehrlingsvergütung erfährt man beim Einstellungsgespräch mit dem Ausbildungsbetrieb.
Duales System
Die Ausbildung erfolgt im dualen System Schule - Betrieb. Die Inhalte der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sind miteinander verzahnt. Betrieb und Berufsschule tragen gemeinsam zu einer möglichst guten Qualifizierung der Jugendlichen bei. Die Jugendlichen lernen 3 bis 4 Tage pro Woche im Betrieb, an 1 bis 2 Tagen besuchen sie die Berufsschule. Viele Berufsschulen erteilen den Unterricht in Form von Blockunterricht unterschiedlicher Länge.
Prüfungen
In allen Ausbildungsberufen werden Prüfungen abgehalten um den Kenntnisstand und die Fertigkeiten der Lehrlinge in der Ausbildung zu dokumentieren.
Bei fast allen Berufen erfolgt eine Zwischenprüfung nach 11/2 bis 2 Jahren um den Kenntnisstand festzustellen. Die eigentliche Gesellenprüfung ist dann nach 3 bis 31/2 Jahren zum Abschluss der Lehre. Beide Prüfungen werden mit theoretischen und praktischen Aufgaben durchgeführt.
In den Berufen Metallbauer und Feinwerkmechaniker ist es etwas anders geregelt. Hier wird nach ca. 2 Jahren schon der erste Teil der Gesellenprüfung durchgeführt. Am Ende der Lehrzeit, nach 31/2 Jahren, ist dann der zweite Teil der Gesellenprüfung. In beiden Teilen werden auch wieder theoretische und praktische Aufgaben gestellt. Beide Prüfungsteile werden zusammen gewertet und ergeben dann die Gesamt- Abschlussnote der Prüfung.
Überbetriebliche Lehrlingsausbildung
Die Ausbildung in Betrieb und Schule wird in der Ausbildungszeit durch Lehrgänge der Überbetrieblichen Lehrlingsausbildung ergänzt. Diese werden in der Regel in Bildungszentren des Handwerks durchgeführt. Sie ergänzen und unterstützen die Ausbildung im Betrieb. Sie vermitteln übergreifende Grundfertigkeiten, später auch spezielle Fertigkeiten in den Berufen oder Fachrichtungen.